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Protest erfolgreich Straßenbaubeiträge in NRW sollen halbiert werden

NRW-Bauministerin Scharrenbach bringt gesetzliche Neuregelung in den Landtag ein.
Der Druck der Protestbewegung sorgt für Nachbesserungen.

02.10.2019 | Stand 02.10.2019

Düsseldorf. Die umstrittenen Straßenbaubeiträge sollen in NRW nicht abgeschafft, aber halbiert werden. Wohl auch, weil der Druck der Protestbewegung gegen die Beiträge nicht nachlässt, hat die Landesregierung noch einmal nachgebessert. Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) will erreichen, dass die Anliegerbeiträge in jedem Fall, egal ob die Anlieger 80, 60 oder 40 Prozent der Gesamtkosten aufbringen müssen, halbiert werden - durch ein Förderprogramm, auf das die Kommunen zurückgreifen können. Dafür müssen noch rechtliche Hürden aus dem Weg geräumt werden.

Im Landeshaushalt stehen ab 2020 dafür 65 Millionen Euro zur Verfügung. Ministerin Scharrenbach rechnete ein Beispiel vor. Wenn die Baumaßnahme am Ende eine Million Euro kostet, die Anlieger davon 80 Prozent, also 800.000 Euro aufbringen müssten, kann die Kommune künftig eine 50-prozentige Förderung durch das Land beantragen, sodass die Anlieger nur noch 400.000 Euro aufbringen müssen.

Scharrenbach ist sich sicher, dass die bereitgestellten 65 Millionen Euro landesweit dafür ausreichen. Wenn doch mehr Anträge, als aus dem Fördertopf bedient werden können, aus den Kommunen kommen, "dann ist das ein Problem des Landes, und nicht der Kommunen bzw. Bürger", so die CDU-Politikerin. Will sagen: dann müsste das Land die Summe erhöhen.

Frühere Information und Ratenzahlung

In einer Novelle des Kommunalabgabengesetz sollen die Kommunen verpflichtet werden, ein Straßen- und Wegebaukonzept über fünf Jahre zu erstellen und vor Straßenbaumaßnahmen frühzeitig zu Bürgerversammlungen einzuladen. Die Kommunen werden aufgefordert, soweit nicht schon vorhanden, Beitragsermäßigungen für besonders tiefe Grundstücke, für Eckgrundstücke und für Grundstücke, die von mehr als einer Seite aus erschlossen sind, in ihren Satzungen festzuschreiben.

Außerdem sollen die Anlieger in jedem Fall die Möglichkeit haben, die Beiträge in 20 Jahresraten abzuzahlen, mit einem Zinssatz, der sich am Markt orientiert. Er betrüge zurzeit demnach 1,12 Prozent (statt der bisher geltenden 6 Prozent).

Die Landesregierung will die Gesetzesnovelle am Mittwoch in den Landtag einbringen. Mit der Neuregelung der Straßenbaubeiträge reagiert die Politik auf die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler. Er hatte vor wenigen Tagen Landtagspräsident André Kuper 437.000 Unterschriften überreicht. Die Initiative fordert die komplette Abschaffung des Anliegerbeitrags. Auch zahlreiche lokale Bürgerinitiativen machen Druck auf die Politiker, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und die Beiträge abzuschaffen.

Quelle: Neue Westfälische

NRW will Straßenbaubeiträge halbieren

Die Gebühr wird nicht abgeschafft. Doch über einen Fonds sollen betroffene Anwohner entlastet werden.

Düsseldorf Das Land NRW wird die Bürger bei den umstrittenen Straßenbaubeiträgen um etwa die Hälfte der Kosten entlasten und richtet hierfür einen Förderfonds ein. Im Grundsatz wird NRW die Gebühren, mit denen Anlieger an der Sanierung oder dem Umbau „ihrer“ Straße beteiligt werden, aber nicht abschaffen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Landesregierung hervor, den sie am Mittwoch vorlegen wird. Formal wird der Entwurf danach in den Ausschüssen beraten und wohl erst im November verabschiedet. Aber es bestehen kaum noch Zweifel daran, dass die Pläne Anfang 2020 gültiges Recht werden.

Damit wird die gegenwärtig größte Bürgerbewegung in NRW absehbar scheitern. Rund 60 Kommunen, viele Aktionsbündnisse und der Bund der Steuerzahler, der fast eine halbe Million Unterschriften gesammelt hatte, kämpfen für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW. Gleichwohl wird es Entlastungen für Betroffene geben. Über den Fonds stellt das Land jährlich 65 Millionen Euro zu deren Unterstützung bereit. Das entspricht in etwa der Hälfte der jährlich bei Anliegern landesweit in Rechnung gestellten Straßenbaubeiträge. Die Kommunen wickeln die Abrechnung mit dem Fonds ab, so dass die Bürger ohne eigenes Zutun davon profitieren. Die Förderung soll rückwirkend für Projekte gelten, die nach Januar 2018 beschlossen wurden. (tor)

Quelle: Eifeler Zeitung